Gnadengabe
Jeder Gläubige hat eine besondere Gabe. Sie soll nicht zur Erhöhung des Begabten ausgeübt werden, sondern soll als liebevolle Fürsorge für das Wohl der anderen in der Gemeinde dienen.
Jeder Gläubige hat eine besondere Gabe. Sie soll nicht zur Erhöhung des Begabten ausgeübt werden, sondern soll als liebevolle Fürsorge für das Wohl der anderen in der Gemeinde dienen.